Es stellt sich die Frage, wie Wertschriften bewertet werden welche keinen Markt- oder besser, Kurswert haben. Das Kreisschreiben Nummer 28 der SSK (Schweizerische Steuerkonferenz) empfiehlt für diese Fälle eine Bewertung der Titel mittels Praktikermethode. Damit lässt sich ein Unternehmenswert ermitteln (Zweimal Ertragswert plus Substanzwert geteilt durch drei).
Bei der Ermittlung des Ertragswertes wird der Kapitalisierungssatz benötigt, man teilt den Gewinn durch diesen. Er betrug in der Vergangenheit ca. 7%. Per 2021 hat die Methode zur Berechnung des Satzes geändert: Der risikolose Zinssatz als eine Komponente entspricht dem Zinssatz, zu welchem die Aktionäre Geld anlegen oder Kredit aufnehmen können. Die andere Komponente, die Risikoprämie, entspricht der Risikoprämie von börsenkotierten Unternehmungen, mit einem Abschlag für das Risiko von nicht kotierten Unternehmen. Seither beträgt der Kapitalisierungssatz ca. 9.5%.
In den letzten Jahren betrug der so ermittelte Kapitalisierungssatz 7 Prozent. Gestützt auf ein Gutachten der Universität Zürich, das die Überprüfung des Kapitalisierungssatzes zum Gegenstand hatte, kommt neu für Bewertungen mit Bilanzstichtagen ab 1. Januar 2021 eine neue Berechnungsmethode des Kapitalisierungssatzes zur Anwendung. Neu wird für den risikolosen Zinssatz auf den Zinssatz abgestellt, zu dem Anteilsinhaber Geld anlegen oder Kredit aufnehmen könnten. Die jährlich ermittelte Risikoprämie leitet sich neu aus der Risikoprämie von kotierten Unternehmen ab unter Berücksichtigung des spezifischen Risikos von nicht kotierten Unternehmen sowie der Illiquidität. Aufgrund der Berücksichtigung des Risikos nicht börsenkotierter Unternehmen resultiert bei dieser Berechnungsmethode tendenziell ein höherer Kapitalisierungssatz. Für Bewertungen mit Bilanzstichtagen ab 1. Januar 2021 beträgt dieser 9,5 Prozent. Lesen sie auch Steuern und Wertschwankungsreserven.