Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer in der Schweiz versteuern müssen, wenn sie ihre Immobilie selbst bewohnen. Er entspricht dem Betrag, den der Eigentümer theoretisch als Miete erzielen würde, wenn er das Haus oder die Wohnung vermieten würde.
Das System soll eine Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern gewährleisten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Wie wird der Eigenmietwert berechnet?
Die Berechnung erfolgt kantonal, wobei Kriterien wie:
- Lage der Immobilie
- Grösse und Ausstattung
- Baujahr und Zustand
berücksichtigt werden. Meist wird der Eigenmietwert als Prozentsatz der Marktmiete angesetzt, in der Regel 60 % bis 90 %.
Kantonale Unterschiede beim Eigenmietwert
Die wichtigsten Kantone im Überblick (inkl. offizielle Links):
Kanton Zürich
- Ansatz: ca. 60 % bis 70 % der Marktmiete
- Grundlage: Lageklasse und Objektmerkmale
- Mehr Infos: Steueramt Zürich – Eigenmietwert
Kanton Bern
- Ansatz: etwa 70 % der Marktmiete
- Härtefallregelung möglich
- Mehr Infos: Steuerverwaltung Kanton Bern
Kanton Aargau
- Orientierung an Vergleichsmieten, eher hohe Ansätze (80 % bis 90 %)
- Mehr Infos: Kanton Aargau – Eigenmietwert
Kanton Basel-Stadt
- Relativ hoher Ansatz, oft nahe an der Marktmiete
- Mehr Infos: Steuerverwaltung Basel-Stadt
Abzüge, die den Eigenmietwert mindern
Trotz Steuerbelastung können Eigentümer diverse Abzüge geltend machen:
- Hypothekarzinsen
- Unterhaltskosten (pauschal oder effektiv)
- Energetische Massnahmen wie Wärmedämmung
Zukunft des Eigenmietwerts
Es gibt seit Jahren Diskussionen über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Aktuelle Informationen zu Reformen finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung – Dossier Wohneigentum.
FAQ: Häufige Fragen zum Eigenmietwert
1. Muss ich den Eigenmietwert versteuern, wenn ich keine Hypothek mehr habe?
Ja. Auch ohne Hypothek ist der Eigenmietwert steuerpflichtig.
2. Wie hoch ist der Eigenmietwert in meinem Kanton?
Das hängt von der kantonalen Berechnung ab. Offizielle Infos finden Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.
3. Kann ich den Eigenmietwert reduzieren?
Ja, z. B. bei ungenutzten Räumen oder Härtefällen – Antrag bei der kantonalen Steuerbehörde erforderlich.
Fazit
Der Eigenmietwert bleibt ein wichtiges Thema für alle Wohneigentümer. Wegen der kantonalen Unterschiede lohnt sich ein genauer Blick auf die Regelungen Ihres Wohnkantons – und eine optimale Nutzung aller Abzüge.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.