Es gibt wichtige politische Diskussionen in Zusammenhang mit dem Eigenmietwert bei der Wohneigentumsbesteuerung. Im Jahr 2021 haben sich beide Räte erneut mit dem Eigenmietwert befasst. Der Ständerat hat dabei die Vorlage seiner zuständigen Kommission (WAK-S) gutgeheissen. Diese sieht die Abschaffung des Eigenmietwert vor, allerdings nur am Wohnsitz, nicht aber bei Zweitwohnungen. Im laufenden Jahr soll sich der Nationalrat damit befassen. Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen auf der eigenen Liegenschaft und schon lange umstritten bzw. Gegenstand von Diskussionen.
Die Abschaffung hätte zur Folge, dass die Kosten für den Unterhalt der Immobilie nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind. Eine Ausnahme besteht für Energiesparmassnahmen und Denkmalschutz. Keine Änderung dürfte sich beim Vorschlag hinsichtlich den Schuldzinsen ergeben. Es bleibt spannend zu sehen, wie der Nationalrat über die Vorlage befinden wird. Wir von Steuern-günstig bleiben für Sie dran.