Immer mehr Elektroautos finden sich auch in Firmenflotten. Wie werden diese Geschäftsfahrzeuge steuerlich behandelt? Es gilt, wie bei allen übrigen Fahrzeugen eine Pauschale von 70 Rappen pro Kilometer, in welchem die Energiekosten bereits enthalten sind. Wenn die Elektro-Fahrzeuge auch privat genutzt werden, empfehlen wir eine effektive Abrechnung. Das will heissen, ein Stromzähler wäre zu installieren, so dass die Ladekosten ermittelt werden können. Es gibt bereits Kantone, welche eine Vereinfachung durch eine Monatspauschale vorsehen (so erlaubt zum Beispiel der Kanton Zürich CHF 60 pro Monat). Lesen sie auch Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen und Steuern bei Photovoltaikanlage.