Grundsätzlich gilt für Schweizer Unternehmen, welche im Ausland Dienstleistungen erbringt, dass diese Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Diese Unternehmen sollte abklären, wie es am Ort der Leistungserbringung in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer aussieht, also ob dort eine Steuerpflicht gilt. Weiter müssen sie die Exporte gleich wie Güterexporte deklarieren und es ist notwendig, dass die Verkäufe sauber und umfassend dokumentiert sind.
Falls im Ausland bei den erbrachten Dienstleistungen gilt, dass diese dort auch mehrwertsteuerpflichtig sind, so muss die Bezugssteuer abgerechnet werden, Im Falle dass die Empfänger der Dienstleistungen im Ausland nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, muss im Land der Leistungserbringung überprüft werden, ob der Dienstleistungserbringer dort die Leistung deklarieren muss. Mehrwertsteuer: Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland ist in diesem Zusammenhang ebenfalls interessant. Auch Mehrwertsteuer: Umsatzabstimmung.