Steuererklärung: Fristen und Fristerstreckung

Die meisten Kantone versenden die Steuererklärung Ende Januar an die Gemeinden. Dort werden diese aufbereitet und adressiert. Die Steuererklärungen werden dann von den Gemeinden an die Haushalte versendet. Es gilt also, dass Privatpersonen beziehungsweise natürliche Personen die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr, Ende Januar oder Anfangs Februar erhalten. Die Kantone Zürich und Aargau weisen darauf hin, dass Personen, welche die Steuererklärung nicht bis Mitte Februar erhalten haben, sich bei der Steuerverwaltung der Wohngemeinde melden sollen.

Die Steuererklärungen sind dann bis am 31. März einzureichen. Falls es nicht möglich ist innerhalb der Frist die Steuererklärung auszufüllen und einzureichen kann eine Fristerstreckung beantragt werden. Das Gesuch um Fristerstreckung muss dem Steueramt der Wohngemeinde eingereicht werden (schriftlich begründetes Gesuch um Firsterstreckung). Selbstverständlich übernehmen wir von steuern-günstig alles rund um die Fristerstreckung (Kontakt). Sind Personen bei der Einreichung des Gesuches zur Fristerstreckung einmal gemahnt, so ist die Frist nicht mehr erstreckbar.

Fristerstreckung

Im Kanton Zürich kann ein Fristerstreckungsgesuch auch mit der Applikation eFristen beantragt werden. Auch im Kanton Aargau und in anderen Kantonen kann der Vorgang der Firstverlängerung elektronisch durchgeführt werden (link)

Im Grundsatz gelten dann die folgenden Details (Beispiel Kanton Aargau): Bei Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni 2022 von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 31. März 2022 (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) gilt: Es gibt keine Mahnungen vor 30. Juni 2022. Das heisst für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2022 müssen keine Gesuche gestellt werden. Fristerstreckungsgesuche bis 31. Oktober 2022 von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 30. Juni 2022 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) werden dann beantwortet, wenn sie nicht oder nicht genehmigt wurden.

Juristische Personen können Ihr Gesuch um Fristerstreckung für das Einreichen der Steuererklärung am Online-Schalter Direkte Bundessteuer stellen.

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