Steuern bei Unternehmensnachfolge

Wie sieht es bezüglich Steuern bei einer Nachfolge aus, sei dies innerhalb oder ausserhalb der Familie.  Nicht selten ist dabei die Erzielung eines steuerfreien Kapitalgewinns das Ziel. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Formen, ein Unternehmen zu verkaufen. Dies ist einerseits der Share Deal (Verkauf der Aktien / Anteile am Unternehmen) und der Asset-Deal (Verkauf der Aktiven / Passiven des Unternehmens, danach Liquidation der Gesellschaft). Siehe auch Unternehmensbewertung bei KMU: Methoden.

Bei Übernahmen in einer Familie spielt es eine Rolle, ob es sich um eine Schenkung / Erbvorbezug oder um einen Verkauf gegen Entgelt handelt.

Beim sonstigen Verkauf an einen Interessenten ausserhalb der Familie, gilt es die Interessen des Käufers zu berücksichtigen. In der Regel wird dieser einen Asset Deal bevorzugen. Denn so kann er die Aktiven zum Verkehrswert bewerten, was ihm ein höheres Abschreibungspotential einbringt. Dadurch können natürlich die zukünftigen Gewinne und damit die Steuern günstig beeinflusst werden. Die Finanzierungskosten können ausserdem mit den künftigen Gewinnen des Übernahmeobjektes amortisiert werden. Der Verkäufer bevorzugt aus steuerlichen Überlegungen jedoch normalerweise denn Share-Deal.

Wird eine Kapitalgesellschaft veräussert werden bei einem Share Deal die Aktien an den Käufer übertragen.  Wenn der Verkäufer diese anteile im Privatvermögen hält, handelt es sich um einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn. Hingegen gilt bei der indirekte Teilliquidation: Fünf Jahre lang (nach Verkauf) darf keine Substanz aus dem verkauften Unternehmen entnommen werden, die im Zeitpunkt des Verkaufes bereits vorhanden und handelsrechtlich ausschüttungsfähig sowie nichtbetriebsnotwendig war. Falls dennoch eine solche Substanzentnahme eintritt, können die Steuerbehörden den steuerfreien Kapitalgewinn in steuerbaren Vermögensertrag umwandeln.

Bei einem Asset Deal gilt weiter, dass die Realisation von Stillen Reserven zu Gewinn führt, welcher versteuert werden muss. Der Asset Deal führt sodann i.d.R. zu einer Liquidation, wobei hier die Liquidationsdividende als Einkommen versterut wird.

Bei Personengesellschaften führt die Veräusserung von Aktiven und Passiven zu einer faktischen Liquidation. Ein Kapitalgewinn unterliegt der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben. Da hohe Steuern/Sozialversicherungsabgaben möglichst vermieden werden sollten, ist die Umwandlung der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft vor der Veräusserung oft der bessere Weg. Unternehmensberatung und Revision.

Kontaktieren (Kontakt) Sie uns (Team)!

Schreibe einen Kommentar

× Available on SundayMondayTuesdayWednesdayThursdayFridaySaturday