Quellensteuer in der Schweiz: Definition, Berechnung und Besonderheiten

Einleitung:

Die Quellensteuer ist ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Steuersystems – vor allem für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung. Doch was bedeutet Quellensteuer genau, wer ist davon betroffen und wie berechnet sich diese Steuer? In diesem Artikel erhalten Sie eine klare Übersicht, kantonale Unterschiede sowie hilfreiche Links zu offiziellen Informationen.


Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle – also beim Einkommen – abgezogen wird. Das bedeutet: Der Arbeitgeber zieht den Steuerbetrag direkt vom Lohn ab und überweist ihn an die Steuerbehörden.

Sie betrifft vor allem:

  • Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis B oder L)
  • Künstler, Sportler oder Referenten mit Schweizer Einkommen
  • Empfänger von Vorsorgeleistungen (teilweise quellenbesteuert)

Wichtig: Wer eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) hat, zahlt in der Regel keine Quellensteuer, sondern reicht eine reguläre Steuererklärung ein.

➡ Offizielle Info: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)


Wie wird die Quellensteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach kantonalen Tarifen, die sich unter anderem nach folgenden Faktoren richten:

  • Einkommen
  • Zivilstand (ledig, verheiratet, Kinder)
  • Konfession
  • Wohnort (kantonale Unterschiede)

Die Tarife sind in sogenannten Quellensteuertabellen festgelegt.

➡ Tarifbeispiele:


Kantonale Unterschiede bei der Quellensteuer

Da die Kantone eigene Tarife festlegen, kann die Steuerbelastung je nach Wohnort variieren. Zum Beispiel:

  • In Zürich sind die Tarife leicht höher als im Kanton Zug.
  • In Genf gelten spezielle Regelungen für internationale Organisationen.

Tipp: Nutzen Sie die offiziellen Quellensteuer-Rechner Ihres Kantons, um die genaue Belastung zu berechnen.

➡ Beispiel: Quellensteuer-Rechner Kanton Zürich


Korrektur der Quellensteuer

Falls Sie hohe Abzüge (z. B. für Säule 3a, Weiterbildungskosten, Unterhaltszahlungen) geltend machen wollen, können Sie eine Tarifkorrektur beantragen.

  • Frist: In der Regel bis 31. März des Folgejahres
  • Wo: Bei der kantonalen Steuerverwaltung

➡ Infos: Tarifkorrektur Zürich


Wann endet die Quellensteuerpflicht?

Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung C erhalten oder Ihr Einkommen eine bestimmte Schwelle überschreitet (z. B. 120’000 CHF pro Jahr), müssen Sie eine ordentliche Steuererklärung einreichen.


FAQ zur Quellensteuer in der Schweiz

Wer muss Quellensteuer bezahlen?
Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung sowie Personen, die in der Schweiz Einkommen erzielen, ohne hier zu wohnen.

Wie hoch ist die Quellensteuer?
Das hängt vom Einkommen, Zivilstand, Kinderzahl, Konfession und Kanton ab.

Kann ich Abzüge geltend machen?
Ja, durch eine Tarifkorrektur können bestimmte Abzüge nachträglich berücksichtigt werden.

Wie beantrage ich eine Korrektur?
Direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung – meist online möglich.

Gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen?
Ja, Tarife und gewisse Regelungen sind kantonal unterschiedlich.

Für eine rasche, effiziente Steuererklärung oder Steuerberatung und -Optimierung, kontaktieren Sie uns!

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