Strafen bei verspäteter Eingabe der Steuererklärung – kantonale Unterschiede

Wer die Steuererklärung zu spät einreicht, riskiert je nach Kanton (1) Mahngebühren, (2) eine Ordnungsbusse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten und im Extremfall (3) eine Ermessensveranlagung. Grundsätzliches zum Verfahren und zu Bussen findest du beim Bund:
– ESTV Merkblatt Veranlagungsverfahren (Verspätung = Verletzung von Verfahrenspflichten): https://www.estv2.admin.ch/stp/ds/e-veranlagungsverfahren-de.pdf
– ESTV Übersicht Strafbestimmungen direkte Steuern: https://www.estv2.admin.ch/stp/ds/e-strafbestimmungen-de.pdf

Kantonale Unterschiede (Auswahl Deutschschweiz)

Zürich (ZH)

Bern (BE)

Aargau (AG)

Basel-Stadt (BS)

Basel-Landschaft (BL)

Luzern (LU)

Solothurn (SO)

St. Gallen (SG)

Thurgau (TG)


Praxis-Tipps

  • Immer zuerst Fristverlängerung beantragen (online möglich; oft kostenlos bis Sommer, danach teils kleine Gebühr).
  • Mahnung nicht ignorieren: Sonst drohen Busse und Ermessensveranlagung – letztere ist häufig höher als die effektive Steuer.
  • Belege bereit halten: Wer nach Mahnung immer noch nicht liefert, riskiert eine Busse (siehe kantonale Hinweise oben).

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