Alles Aktuelle zu Steuererklärung Fristen Schweiz 2025 findest du hier:
Kanton Aargau (AG)
- Ordentliche Frist: Meist erfolgt automatisch bis Ende März bzw. 30. Juni.
- Fristerstreckung für Selbstständige: Gesuch möglich, typischerweise bis Oktober.
Kanton Zürich (ZH)
- Frist natürliche Personen: Bis 31. März.
- Selbstständige / ohne Wohnsitz im Kanton: Verlängerung oft bis 30. September, auf Gesuch bis maximal 30. November möglich wald-zh.ch.
- Versäumnis: Gesuch muss vor Fristende eingehen; danach keine Verlängerung.
Kanton Solothurn (SO)
- Ordentliche Frist: Natürliche Personen bis 31. März, juristische bis 30. Juni.
- Verlängerung kostenlos bis 31. Juli; begründete Verlängerung bis 30. November gegen Gebühr (ca. CHF 30) solothurn-treuhand.ch.
- Mahnung: CHF 60; bei Nicht-Einreichung trotz Mahnung Busse ab CHF 100, bei Wiederholung bis CHF 10’000 steuerbuch.so.ch.
Kanton St. Gallen (SG)
- Allgemeine Praxis: Regelung analog zu Luzern (z. B. 30 Tage nach Zustellung); spezifische Info fehlt.
(Hinweis: Kann später mit konkreten Quellen ergänzt werden.)
Kanton Basel-Stadt (BS)
- Fristerstreckungspraxis: Automatische stille Verlängerung bis 2 Monate über die aufgedruckte Frist. Weitere Verlängerungen gebührenpflichtig (CHF 40) oder gesuchsabhängig bis sechs Monate möglich baselland.ch.
Kanton Basel-Landschaft (BL)
- Fristen: Wie in Basel-Stadt gelten ähnliche Regelungen – stille Verlängerung bis 2 Monate, längere nur auf Gesuch möglich baselland.ch.
Kanton Bern (BE)
- Ordentliche Frist: Unselbststäftig bis 15. März, Selbstständige bis 15. Mai, juristische Personen bis 31. Juli taxinfo.sv.fin.be.ch.
- Fristerstreckung: Schriftlich oder online möglich; bei Fristversäumnis erfolgt Mahnung mit gebührenpflichtiger Mahngebühr von CHF 60 taxinfo.sv.fin.be.ch.
Kanton Schaffhausen (SH)
- Ordentliche Frist: Natürliche Personen bis 31. März.
- Verlängerung: Bis 30. November möglich, auch gegen Gebühr und mit Gesuch Steuerberatungfr.ch.
Kanton Luzern (LU)
- Grundsätzlich: Steuererklärung innerhalb 30 Tagen nach Zustellung.
- Verlängerung: 1–2 Monate meist stillschweigend erlaubt, längere nur schriftlich begründet.
- Folgen bei Nicht-Einreichung: Nach zweiter Mahnung Busse möglich steuerbuch.lu.ch.
Kanton Obwalden (OW)
- Ordentliche Frist: 30. April (natürliche Personen), juristische bis 30. Juni.
- Fristerstreckung: Bis 31. Dezember mit Gesuch möglich Steuerberatung.
Kanton Nidwalden (NW)
- Ordentliche Frist: Natürliche Personen bis 31. März, juristische bis 30. Juni.
- Fristerstreckung: Bis 30. September möglich, längere Verlängerung auf Gesuch Steuerberatung.
Kanton Thurgau (TG)
- Verlängerung natürliche Personen: Bis 30. September standardmässig; begründete Verlängerungen bis 30. November möglich.
- Juristische Personen: Verlängerung bis 31. Dezember oft gebührenfrei; Weiteres nur mit Begründung und Gebühren (monatlich CHF 30) steuerpraxis.tg.ch.
Kanton Graubünden (GR)
- Ordentliche Frist: 31. März, Verlängerung bis 30. September möglich Steuerberatung.

Q&A – Häufige Fragen zu Steuererklärung Fristen Schweiz 2025:
- Welche Fristen gelten für natürliche Personen?
- ZH, SO, BE, AG: meist Ende März (teilweise spezifisch wie Bern: 15. März, Solothurn: 31. März).
- Wie lange darf ich die Frist verlängern?
- ZH: bis 30. September oder – mit Gesuch – bis 30. November.
- SO: bis 31. Juli (kostenfrei), bis 30. November (gebührenpflichtig).
- BE: nach Gesuch.
- TG: bis 30. September (standard), bis 30. November mit Gesuch.
- Was passiert bei Versäumnis ohne Fristerstreckung?
- Häufig Mahngebühr (z. B. SO: CHF 60, BE: CHF 60).
- In SO droht Buße ab CHF 100 (natürliche), bis zu CHF 10 000 bei Wiederholung.
- In BE Einschätzung nach Ermessen, oft ungünstiger.
- Fristerstreckung online möglich?
- ZH: Online-Schalter möglich.
- SO: Online & schriftlich.
- BE, BL, BS: je nach Kanton digital oder mit Formular.
- Spezielle digitalfreundliche Kantone?
- BL: automatische stille Verlängerung bis 2 Monate.
- TG: klare Regelung mit Monaten und Gebühren.
- LU: kurze Fristen, Mahnungen mit Zusatzfolgen.
Fazit
- Zürich, Solothurn, Bern & Thurgau bieten definierte Verlängerungsmöglichkeiten – teils kostenlos, meist online.
- Luzern: kurze Fristen, höfliche Mahnung, mögliche Busse.
- Basel-Stadt / Basel-Land: automatische Verlängerung bis 2 Monate; danach gebührenpflichtig.
- Agglomerationen wie Aargau, Graubünden, Nidwalden oder Obwalden: längere Fristen möglich, aber oft kantonal unterschiedlich geregelt.
- Schaffhausen: Fristerstreckung auch möglich, häufig bis 30. November.
Wir machen die Fristerstreckungen für Sie und natürlich auch die Steuererklärung!