Berufsauslagen und steuerliche Abzüge sind ein zentrales Thema in der Schweizer Steuererklärung. Wer seine Steuerabzüge korrekt nutzt, kann seine Steuerlast deutlich senken. In diesem Artikel erfahren Sie:
✅ Tipps für maximale Steuerersparnis
✅ Welche Berufsauslagen Sie abziehen können
✅ Welche Unterschiede es zwischen den Kantonen gibt
✅ Regeln für Homeoffice und Arbeitszimmer
Was sind Berufsauslagen?
Berufsauslagen sind Kosten, die direkt mit Ihrer Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Sie entstehen nicht privat, sondern weil Sie Ihren Beruf ausüben.
Ziel der Abzüge: Sie sollen sicherstellen, dass nur das tatsächlich verfügbare Einkommen besteuert wird.
Welche Berufsauslagen können abgezogen werden?
In der Regel können Steuerpflichtige folgende Kosten geltend machen:
- Fahrkosten zum Arbeitsort
- Kosten für den Arbeitsweg (Auto, ÖV, Motorrad, Velo)
- Achtung: Es gibt eine Deckelung, meist CHF 3’000 bei der direkten Bundessteuer für Fahrkosten mit dem Auto.
- Mehrkosten für auswärtige Verpflegung
- Wenn Sie nicht zu Hause essen können, dürfen Sie pro Arbeitstag einen Pauschalbetrag abziehen.
- Berufswerkzeuge und Arbeitsmittel
- Fachliteratur, Computer, Büromaterial, Werkzeuge.
- Weiterbildungskosten
- Beruflich bedingte Weiterbildungen, Seminare, Lehrgänge.
- Berufskleidung
- Nur, wenn diese speziell für den Beruf notwendig ist (z. B. Schutzkleidung, Uniform).
💡 Tipp: Die meisten Kantone erlauben Pauschalabzüge für Berufsauslagen. Wer höhere effektive Kosten nachweisen kann, darf diese angeben – Belege sind Pflicht.
Unterschiede zwischen den Kantonen in der Deutschschweiz
Die Regeln für Berufsauslagen sind ähnlich, aber die Pauschalen und Zusatzabzüge unterscheiden sich je nach Kanton.
Kanton | Fahrkosten-Pauschale (max.) | Verpflegung (pro Tag) | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Zürich | CHF 3’000 (Auto), ÖV effektiv | CHF 15 | Homeoffice-Pauschale nur bei Nachweis |
Bern | CHF 3’000 (Auto) | CHF 15 | Zusätzlicher Abzug für Mehrschichtarbeit |
Luzern | CHF 3’000 (Auto) | CHF 15 | Pauschale Berufsauslagen mind. CHF 2’000 |
Aargau | CHF 3’000 (Auto) | CHF 15 | Extra-Abzug für Arbeitszimmer möglich |
St. Gallen | CHF 3’000 (Auto) | CHF 15 | Geringfügige Unterschiede bei Weiterbildungskosten |
Wichtig: Für die direkte Bundessteuer gilt einheitlich eine Obergrenze von CHF 3’000 für Fahrkosten. Bei den Kantonssteuern können aber die Pauschalen oder Zusatzabzüge variieren.
Homeoffice und Berufsauslagen
Seit der Pandemie ist Homeoffice steuerlich relevant:
- Ein Arbeitszimmer-Abzug wird nur anerkannt, wenn:
✅ Kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist
✅ Der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird - Heiz-, Strom- und Mietkosten können anteilig berücksichtigt werden
- Die Regelung ist kantonal unterschiedlich
Steuertipps: So holen Sie das Maximum heraus
✅ Belege sammeln: Ohne Nachweise gibt es keinen höheren Abzug.
✅ Vergleichen Sie Pauschale vs. effektive Kosten: Manchmal lohnt sich der Nachweis.
✅ Kantonale Merkblätter prüfen: Jeder Kanton publiziert Details zur Berufsauslagen-Pauschale.
✅ Fristen einhalten: Für Nachreichungen oder Korrekturen gilt die Einreichefrist der Steuererklärung.
FAQ zu Berufsauslagen in der Schweiz
Welche Berufsauslagen kann man in der Schweiz abziehen?
Zu den wichtigsten Berufsauslagen zählen Fahrkosten, Verpflegungskosten, Berufswerkzeuge, Weiterbildung und in bestimmten Fällen Arbeitszimmerkosten.
Wie hoch ist der Fahrkostenabzug in der Schweiz?
Bei der direkten Bundessteuer beträgt der maximale Abzug CHF 3’000 für Autos. Für ÖV können Sie die effektiven Kosten angeben.
Gibt es Unterschiede bei den Kantonen?
Ja. Die Pauschalen und die Regelungen für Homeoffice-Abzug oder Berufsauslagen sind kantonal verschieden.
Kann ich Homeoffice-Kosten abziehen?
Nur, wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben und beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Details sind kantonal unterschiedlich.
Pauschale oder effektive Kosten – was ist besser?
Die Pauschale ist unkompliziert. Sind Ihre effektiven Kosten höher (z. B. bei langer Anfahrt oder teurer Weiterbildung), lohnt sich der Nachweis mit Belegen.
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