Änderungen bei der Quellensteuer (seit 2021)
Per 2021 ist das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung es Erwerbseinkommens zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen wirksam geworden. Gleichzeitig sind verschiedene Verwaltungsverordnungen in Kraft getreten (Kreisschreiben Nr. 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 12. Juni 2019 «Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern», das Kreisschreiben Nr. 35 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vom 26. August 2020 «Verfahren bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen» oder das «Kreisschreiben über die Quellensteuer (KSQST)» des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV)). Die Kantone haben die neuen Bestimmungen durch Änderungen der kantonalen Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Ziel der Neuerungen ist dir Gleichbehandlung Quellensteuer und ordentliche Steuer beziehungsweise der Steuersubjekte. Auch das Abrechnungsverfahren wurde insgesamt harmonisiert. Falls Sie Fragen zur Quellensteuer haben zögern Sie nicht die Experten von steuern-günstig anzufragen. Steuererklärung 2022 ausfüllen: Welcher Abzug?.