Nachfolgend präsentieren wir eine Übersicht über die Abzüge, welche es beim Ausfüllen der Steuererklärung 2022 zu berücksichtigen gilt. Zu beachten ist, dass es ein Überblick über die Abzüge auf Bundesebene ist, und dass es kantonale Differenzen geben kann.
Übersicht Abzüge Steuererklärung 2022
Dieser Artikel gibt einen einfachen und verständlichen Überblick über die Abzüge beim Ausfüllen der Steuererklärung 2022. Jeder Abzug wird einzeln erklärt.
Arbeitswegkosten
Beim Abzug der Fahrkosten gilt es spezifische Anforderungen der Behörden zu beachten. Ansonsten sind aber die Fahrkosten in den Abzügen enthalten, CHF 5’000 sind es auf kantonaler Ebene und CHF 3’000 bei der Bundessteuer.
Berufsbedingte Zusatzkosten / Berufsauslagen
Es gilt, dass ein Abzug von Pauschal 3% des Nettolohns geltend gemacht werden kann. Für diesen Abzug sind keine Belege einzureichen. CHF 4’000 ist jedoch die Obergrenze. Bei effektiv höheren Kosten (Kleidung, Services, Arbeitsmittel) müssen diese mit entsprechenden belegen nachgewiesen werden.
Zahlungen in die 2. Säule
Bei Lücken in der 2. Säule, können Zahlungen an diese getätigt werden. Diese Zahlungen sind bei der Einkommenssteuer abzugsfähig. Diese Zahlungen können getätigt werden bis die Lücken geschlossen sind (Maximalbetrag gemäss Pensionskasse).
Einzahlungen in Säule 3a
Beim freiwilligen Sparen können jährlich Einzahlungen vorgenommen werden, welche steuerlich bis zu einem bestimmten Betrag abgezogen werden können. Dies ist für Angestellte ein betrag von knapp CHF 7’000. Für Selbständige ohne Pensionskasse beträgt der Betrag CHF 34’500.
Berufsbedingte auswärtige Verpflegung
Je nach Entfernung des Wohnortes vom Arbeitsplatz können die Kosten für die Verpflegung steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer nicht-zumutbaren Distanz ist dies der Fall. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Verpflegung können CHF 7.50 und sonst CHF 15 pro Mahlzeit abgezogen werden.
(Kranken-) Versicherungsprämien
Krankenkassenprämien und die Kosten für Unfallversicherung sowie Lebensversicherung können geltend gemacht werden. Es gilt dabei in vielen Kantonen ein Pauschalabzug.
Weiterbildung und Ausbildung
Abzugsfähig sind Weiterbildungs- und Ausbildungskosten. Dies in einem Wert von bis zu CHF 12’000. Allerdings sind nicht alle Kosten abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind die Kosten für die erste Ausbildung wie die Berufslehre oder auch ein Studium.
Schuld- bzw. Kreditzinsen
Darlehens- und Schuldzinsen können abgezogen werden, nicht jedoch die getätigten Amortisationen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Kredit bei einer Bank oder um ein privates Darlehen handelt. Auch Darlehen zur Finanzierung eines Autos sind zulässig, nicht jedoch Leasings.
Krankheits- und Unfallkosten
Kosten für Krankheit oder Unfall deren Folgekosten können zu Abzügen führen. In der Regel sind es Kosten welche höher als 5% des Einkommens sind. Denkbar sind Zahnarztkosten oder andere nicht von der Krankenkasse abgedeckte Kosten.
Minderjährige Kinder
Eltern können einen pauschalen Abzug für Kinder machen, welche noch nicht volljährig sind. Dieser beträgt für ein Kind CHF 6’500 bei der Bundessteuer und bei den kantonalen Steuern i.d.R. CHF 9’000.
Kinderbetreuung
Die Kosten für die Betreuung der Kinder, sei dies eine Tagesstätte oder auch eine Tagesmutter, können ebenfalls abgezogen werden. Es gibt kantonale Maximalbeträge zu berücksichtigen.
Zweitverdienerabzug
Im Falle, dass beide Ehepartner erwerbstätig sind, kann der Zweitverdienerabzug geltend gemacht werden. Dieser beträgt CHF 13’400 auf Bundesebene CHF 5’900 für den Kanton (ZH).
Ehepartner-Unterhalt und Alimente
Sowohl Zahlungen an den ehemaligen Ehepartner als auch Zahlungen für Kinderunterhalt können vom Einkommen abgezogen werden. Basis bilden die Belege der Bankzahlungen.
Verrechnungssteuer
Bezahlte Verrechnungssteuern auf einem Bankkonto bzw. auf den Zinsen können in Abzug von der Einkommenssteuer gebracht werden. Dabei werden diese jeweils direkt von der Bank der ESTV zugeführt.
Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen dürfen von der Steuer abgezogen werden. Auch Spenden und Mitgliederbeiträg an/von politischen Parteien dürfen von der Steuer abgezogen werden (maximal CHF 10’000 bei der direkten Bundessteuer).
Wichtig ist aber eine sorgfältige Prüfung ob:
- Es sich um eine gemeinnützige Organisation handelt
- Die zulässige Höhe der Spende (minimal und maximal)
- ob Pauschalabzüge geltend gemacht werden können
Wie hoch die Minimal- und Maximalbeträge in ihrem Kanton sind, erfahren sie von Ihrem Steuern-günstig-Berater.
Privater Arbeitsplatz
Die Aufwendungen für ein Büro zuhause können steuerlich abgezogen werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Das Zimmer für die Arbeit muss regelmässig benutzt werden (mind. 40% der Arbeitszeit)
- Der Arbeitgeber stellt keinen Arbeitsplatz zur Verfügung
- Das Arbeitszimmer darf ausschliesslich für die Arbeit verwendet werden
Behinderungsbedingte Mehrkosten
Um den Abzug von behinderungsbedingten Mehrkosten geltend machen zu können, muss die betreffende Person ihre Behinderung nachweisen können. Darunter fallen zum Beispiel Invalidenversicherungsbezüger. Dabei können die nicht von einer Versicherung oder Stiftung gedeckten Kosten voll abgezogen werden (nicht wie bei den Krankheitskosten), also jene Kosten die selbst getragen werden müssen.
Kontaktieren (Kontakt) Sie uns (Team)! Lesen sie auch Steuererklärung: Fristen und Fristerstreckung. Steuererklärung 2022: Einkünfte
Weitere Information finden Sie auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-formulare.html und bei den Kantonen:
Aargau: https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern
Basel Stadt: https://www.steuerverwaltung.bs.ch/
Basel Land: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/behoerdenverzeichnis/fkd/steuerverwaltung
Bern: https://www.sv.fin.be.ch/de/start.html
Luzern: https://steuern.lu.ch/
Solothurn: https://so.ch/verwaltung/finanzdepartement/steueramt/
Zürich: shttps://www.zh.ch/de/finanzdirektion/steueramt.html