Steuererklärung 2022: Einkünfte

Falls Sie sich beim Ausfüllen der Steuererklärung 2022 fragen, was genau als Einkunft zu deklarieren ist, gibt dieser Artikel Auskunft. Es ist offensichtlich, dass es sich beim Erwerbseinkommen um Einkünfte handelt. Oft ist der Sachverhalt weniger klar. Klar ist es auch beim Erwerbsersatz. Ebenso werden die Nebenwerbe in der Steuererklärung als Einkunft deklariert. Dabei können die Berufsauslagen abgezogen werden (Nebenerwerbspauschale).

Lehrlingslohn

Beim Einkommen von Lehrlingen, welche minderjährig sind, gibt es eine Vereinfachung. Dieser Lehrlingslohn ist nicht zu versteuern. Auch ist er nicht in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren. Der Grund hierfür ist, dass bei Anrechnung der Abzüge in der Regel kein steuerbares Einkommen mehr übrig ist.

Nachzahlungen der IV

Falls Sie Nachzahlungen von der Invalidenversicherung erhalten, sind diese zu versteuern. Allerdings gelangt ein reduzierter Satz zur Anwendung.

Stipendien

Als steuerbares Einkommen gelten Stipendien.  Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine bedürftige Person handelt, und die Stipendien unentgeltlich sowie von der öffentlichen Hand geleistet werden.

Sozialhilfe

Sozialhilfebeiträge sind grundsätzlich nicht zu versteuern. Diese Einkommen sind steuerfrei. Das gleiche gilt für Pflegebeiträge, Hilflosenentschädigungen, Ergänzungsleistungen, Beihilfen, Arbeitslosenhilfen oder Gemeindezuschüsse.

Prämienverbilligungen

Beim Erhalt von Prämienverbilligungen gilt: Es ist festzustellen, ob diese auf der Bescheinigung der Krankenkasse aufgeführt sind. Ansonsten können sie bei den Versicherungsprämien in der Steuererklärung angegeben werden.

Feuerwehrsold

Bei Einkommen aus Tätigkeiten der Feuerwehr bestehen Pauschalabzüge. Bei den Staatssteuern beträgt dieser CHF 8’000 (Kanton Zürich) und bei der direkten Bundessteuer CHF 5’000.  Franken abziehen.

Untermiete

Beim Untervermieten einer Liegenschaft bzw. Mietobjekt gilt, dass diese Einnahmen zu versteuern sind, sofern der Ertrag bzw. die Einnahmen höher sind als die Hauptmiete.

Glücksspiele

Einkünfte aus Glücksspielen aus Schweizer Casinos sind steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei sind Gewinne aus Online-Glücksspielen bis zu einem Wert von CHF 1 Million. Diese Glücksspiele müssen allerdings für die Schweiz eine Zulassung haben. Steuerfrei sind auch Gewinne aus kleineren Spielen wie Tombolas und Sportwetten. Auch Gewinne aus Wettbewerben und Marketingaktionen sind steuerfrei. Allerdings nur bis zu einem Wert von CHF 1’000.

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Unser Team hilft Ihnen sonst gerne (Kontakt). Oder delegieren Sie die Steuererklärung 2022 an uns. Informationen finden sie auch bei den Kantonalen Steuerverwaltungen (Beispiel ZH).

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