Mehrwertsteuer: Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland

Voraussetzungen hierfür sind, dass das ausländische Unternehmen, welches die Dienstleistung erbringt nicht der Schweizer Mehrwertsteuer unterstellt ist und dass diese Dienstleistungen nicht über den Zoll abgerechnet werden. Typische Beispiele sind Online Dienstleistungen, wie Social Media, aber auch Dienstleistungen wie Online Marketing, Web-Design, Buchhaltung etc. Auch Membership-Fees, Abonnemente und Lizenzen für Software fallen darunter, sofern es sich um ein ausländische Unternehmen handelt.
Einfach die Abrechnung mit der effektiven Methode, hier ist die Bezugsteuer ein Nullsummenspiel. Die deklarierte Bezugsteuer wird im gleichen Quartal als Vorsteuer abgezogen. Trotzdem ist die Bezugssteuer auch hier natürlich korrekt auszuweisen.  Kommt bei der Abrechnung die Saldosteuersatz-Methode zur Anwendung, gilt, dass die Bezugssteuer zu einem Satz von 7.7% zu deklarieren ist (nicht zum Saldosteuersatz). Die Bezugssteuer wird jedoch ebenfalls angegeben. Beachten Sie auch Mehrwertsteuer und Dienstleistungsexporte sowie Mehrwertsteuer: Umsatzabstimmung.

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