Steuerplanung durch Arbeitsgeberbeitragsreserve

Arbeitgeber bezahlen mindestens die Hälfte er Pensionskassenbeiträge der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Sie zahlen diese zum Teil aus der dafür vorgesehenen Arbeitgeberbeitragsreserve. Die Arbeitgeberbeitragsreserve kann bis zu einem Betrag vom fünffachen den jährlichen zu entrichtenden Gesamtbetrag des Arbeitgebers an die PK gebildet werden. Damit die Bildung der Reserve steuerlich anerkannt wird, muss jedoch der Betrag bis Ende Jahre des Folgejahrs der Pensionskasse zukommen. Bei einem Maximalbetrag würde das heisse, dass fünf Jahre Pensionskasse bereits entrichtet wären. Weil also die Zahlung an die Pensionskasse dann auch effektiv zu leisten ist, müssen Unternehmen sicherstellen, dass über genügend Liquidität vorhanden ist. So stellt die Arbeitgeberbeitragsreserve gerade in Jahren mit hohen Gewinnen ein gutes Instrument der langfristeigen Steuerplanung dar. Gleiches gilt für die Steueroptimierung mit Rückstellungen Rückstellungen für Garantieverpflichtungen und Grossreparaturen. Lesen sie auch Steuern und Wertschwankungsreserven.

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