Steuern: Welche Änderungen 2023?

Nachfolgend haben wir die Neuerungen im Steuerrecht für sie zusammengetragen. Die wichtigsten Änderungen der eidgenössischen Steuerverwaltung für die direkte Bundessteuer sind:

  • Der Zweitverdiener-Abzug bei Ehepaaren beträgt neu CHF 13’600 (CHF 13’600)
  • Der Abzug für Kinder ist nun CHF 6’600 statt CHF 6’500
  • Der Verheiratetenabzug beträgt neu CHF 2’700, zuvor CHF 2’600
  • Erhöht wurde der Betrag, bei welchem Ehepaare in ungetrennter Ehe Steuern zahlen müssen. Dieser beträgt neu CHF 28’800 statt CHF 28’300
  • Der Drittbetreuungsabzug für Kinder beträgt neu CHF 25’500 statt CHF 10’100
  • Der Abzug für Einzahlungen in die gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a wurde ebenfalls erhöht. CHF 7’056 für Steuerpflichtige mit 2. Säule. CHF 35’280 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule.

Wir helfen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns. Lesen Sie auch Steuererklärung 2022 ausfüllen: Welcher Abzug?. und Steuererklärung 2022: Einkünfte. Ausserdem finden Sie Informationen bei den kantonalen Steuerverwaltungen

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