Einleitung:
Wer seine Steuererklärung in der Schweiz ausfüllt, muss zahlreiche Unterlagen bereithalten. Fehlende Belege führen oft zu Verzögerungen oder Nachfragen des Steueramts. Doch welche Belege sind obligatorisch – und gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen? In diesem Beitrag finden Sie eine komplette Übersicht, nützliche Tipps sowie Links zu den offiziellen kantonalen Merkblättern.
Die wichtigsten Belege für die Steuererklärung
Damit Ihre Steuererklärung reibungslos bearbeitet wird, sollten Sie folgende Dokumente auf keinen Fall vergessen:
1. Lohnausweis
Der Lohnausweis wird von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellt und enthält alle Einkünfte sowie Sozialabzüge. Ohne ihn ist eine korrekte Deklaration nicht möglich.
➡ Offizielle Info: Merkblatt Lohnausweis – ESTV
2. Konto- und Depotauszüge
Banken stellen diese meist per Ende Jahr zur Verfügung. Sie sind wichtig, um Vermögen und Zinsen korrekt anzugeben.
3. Versicherungsnachweise
Dazu zählen Krankenkassenprämien, Lebensversicherungen sowie Säule 3a. Achten Sie auf die Jahresbestätigung.
➡ Beispiel: Säule 3a Informationen – Finma
4. Schuldzinsenbescheinigungen
Falls Sie Hypotheken oder Privatkredite haben, benötigen Sie eine Zinsbestätigung Ihrer Bank.
5. Spendenquittungen
Nur anerkannte gemeinnützige Organisationen gezahlte Spenden sind abzugsfähig.
➡ Offizielle Liste: Spendenabzug – Kanton Zürich
6. Berufsauslagen
Quittungen für Arbeitsmittel, Weiterbildungskosten, Fachliteratur oder Abos für den ÖV sind wichtig, sofern Sie den effektiven Abzug beanspruchen wollen.
7. Krankheits- und Unfallkosten
Nur der Teil, der den Selbstbehalt übersteigt, ist abzugsfähig. Hier sind Rechnungen und Zahlungsbelege erforderlich.
8. Unterhaltszahlungen und Alimente
Quittungen oder Verträge über geleistete Unterhaltszahlungen müssen beigelegt werden.
Gibt es kantonale Unterschiede?
Ja! Zwar sind die grundlegenden Belege in allen Kantonen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Details bei den Abzügen. Zum Beispiel:
- Fahrkosten zur Arbeit: In Zürich ist der Maximalabzug auf 5000 CHF beschränkt, während in anderen Kantonen höhere Beträge möglich sind.
- Krankheitskosten: Die Höhe des Selbstbehalts kann variieren (z.B. 5 % in den meisten Kantonen, aber Ausnahmen möglich).
- Spendenabzug: In einigen Kantonen beträgt der maximale Abzug 20 %, in anderen nur 10 %.
Hier finden Sie die offiziellen Merkblätter für einige Kantone:
Praktische Tipps zur Organisation der Belege
- Frühzeitig sammeln: Legen Sie alle Unterlagen das ganze Jahr über in einem Ordner oder digital ab.
- Checkliste nutzen: Die meisten Kantone stellen eine Beleg-Checkliste zur Verfügung.
- Elektronische Steuererklärung: Bei eTax können Sie Belege oft direkt hochladen.
FAQ: Häufige Fragen zu Belegen in der Steuererklärung
Welche Belege müssen zwingend beigelegt werden?
Lohnausweis, Bankbelege, Versicherungsbestätigungen, Schuldzinsen, Spendenquittungen und je nach Abzügen weitere Nachweise.
Was passiert, wenn ein Beleg fehlt?
Das Steueramt fordert fehlende Unterlagen nach. In der Regel gibt es eine Nachfrist, aber Verzögerungen sind möglich.
Kann ich Belege digital einreichen?
Ja, in den meisten Kantonen ist dies über die elektronische Steuererklärung möglich (z.B. ZHprivateTax).
Sind Kopien ausreichend?
In der Regel ja. Originale nur auf Verlangen des Steueramts einreichen.
Für eine rasche, effiziente Steuererklärung oder Steuerberatung und -Optimierung, kontaktieren Sie uns!