Steuererklärung im Aargau: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Einleitung:

Die Steuererklärung im Aargau gehört für viele zur jährlichen Pflicht, ist aber alles andere als einfach. Häufig werden wichtige Abzüge vergessen oder Angaben unvollständig gemacht. Hinzu kommen die Unterschiede zwischen den Gemeinden, die den Steuerbetrag spürbar beeinflussen können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche typischen Fehler passieren, wo die Besonderheiten im Kanton Aargau liegen und warum ein professioneller Online-Service viel Zeit und Geld spart.


Was macht die Steuererklärung im Aargau besonders?

Im Gegensatz zu anderen Kantonen hat der Aargau eine hohe Bandbreite an Gemeindesteuerfüssen, die stark variieren. Während die kantonalen Regeln für Abzüge und Fristen einheitlich sind, entscheiden die Gemeinden über zusätzliche Faktoren wie Kirchensteuer und Gebühren. Das macht die Berechnung für viele unübersichtlich.


Die häufigsten Stolpersteine im Aargau

1. Gemeindesteuerfuss unterschätzt

Viele Aargauer berechnen ihre Steuerbelastung nur auf Basis des kantonalen Tarifs. Doch der Gemeindesteuerfuss kann je nach Wohnort stark abweichen – in Aarau ist er höher als in Wettingen, in Baden sogar noch etwas mehr. Ein kleiner Unterschied im Steuerfuss kann mehrere hundert Franken ausmachen.


2. Falsche Angaben bei Arbeitsweg und Fahrkosten

  • ÖV-Pauschale: Bis zu 3.000 CHF, wie in den meisten Kantonen.
  • Privatfahrzeug: Nur erlaubt, wenn kein zumutbarer ÖV verfügbar ist – viele tragen hier unzulässige Kosten ein.

Fehlerhafte Angaben führen oft zu Nachfragen oder Korrekturen.


3. Krankheits- und Weiterbildungskosten

Im Aargau werden medizinische Ausgaben nur anerkannt, wenn sie 5 % des Nettoeinkommens übersteigen. Bei Weiterbildung prüfen die Steuerbehörden genau, ob die Ausgaben beruflich notwendig sind.


4. Selbständigerwerbende im Fokus

Der Kanton Aargau legt ein besonderes Augenmerk auf Unternehmenskosten und private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen. Wer hier nicht sauber trennt, riskiert Nachbesteuerungen.


5. Unterschiede zwischen Aarau, Baden und Wettingen

  • Aarau: Höherer Steuerfuss, dafür digitale Einreichung gut ausgebaut.
  • Baden: Strenge Kontrolle bei hohen Berufsauslagen.
  • Wettingen: Prüft besonders genau bei Fahrzeugabzügen.

Besonderheiten bei der Fristverlängerung

Im Aargau muss die Steuererklärung in der Regel bis 31. März eingereicht werden. Verlängerungen sind online möglich, aber nicht unbegrenzt – ab einer gewissen Dauer kostet es Gebühren.


Fazit:

Die Steuererklärung im Aargau ist komplexer, als viele denken. Unterschiede zwischen den Gemeinden, strenge Regeln bei Abzügen und detaillierte Kontrollen machen den Prozess fehleranfällig. Mit einem professionellen Online-Service können Sie diese Risiken vermeiden – und sparen dabei Zeit und Geld.

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