Verrechnungssteuer: Vereinfachung im Meldeverfahren

Bei der Verrechnungssteuer ergibt sich eine wichtige Änderung. Beim Meldeverfahren in einem Konzern, wird die Beteiligungsquote von 20% auf 10% gesenkt. Das heisst neu ist das Meldeverfahren bereits bei einer tieferen Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft zulässig. Das heisst es kommt nicht zu einer Entrichtung der Steuer und der Rückerstattung der Steuer. Neu ist ausserdem, dass dies nicht wie bis anhin nur für Kapitalgesellschaften gilt, sondern für alle juristische Personen, welche eine qualifizierte Beteiligung halten. In internationalen Beteiligungsverhältnissen braucht es ausserdem eine Bewilligung der Steuerverwaltung. Diese wird neu für fünf Jahre anstatt für 3 Jahre gesprochen. Auch bei internationalen Verhältnissen erfolgt eine rechtliche Ausdehnung auf juristische Personen, es gelten die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Dies alles führt zu administrativen Erleichterungen bei den betroffenen Unternehmen und auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. Ausserdem wird sich dies positiv auf die Liquidität der betroffenen Unternehmen auswirken.

Wir helfen gerne weiter! Kontakt. Weitere Informationen finden Sie ausserdem bei: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-deklarationspflicht.html.

Weitere Neuerungen, insbesondere bei der Steuererklärung für Privatpersonen finden Sie: Steuern: Welche Änderungen 2023?. Beachten Sie ausserdem beim Ausfüllen der Steuererklärung 2022 auch die Abzüge, nur so optimieren Sie die Steuern und sparen Geld: Steuererklärung 2022 ausfüllen: Welcher Abzug?

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